Die FGA, deren Tätigkeit auf dem Vereinsrecht beruht, verfügt über Statuten. Sie besteht aus zwei Arten von Mitgliedern:
- korrespondierenden Mitgliedern, die die Leistungen der Forschungsgruppe erhalten, und
- Aktivmitgliedern – auf 30 beschränkt -, die sich zusätzlich der Forschung widmen.
Der Freimaurer Meistergrad und die aktive Mitgliedschaft in einer Loge sind die unbedingt notwendige Voraussetzung, um korrespondierendes Mitglied zu werden. Um den Status eines Aktivmitglieds zu erlangen, muss man sich mit einer Forschungsarbeit bewerben.
Die Arbeitstreffen finden grundsätzlich vier Mal jährlich in Lausanne statt. Nebst der Debatte über die Tätigkeit der FGA wird dort das Ergebnis der von einer kleinen Gruppe von Aktivmitgliedern geleisteten Forschungsarbeit vorgestellt. Es führt zur endgültigen Veröffentlichung des behandelten Themas.
Die jährliche statutarische Generalversammlung findet jeweils Anfang Jahr statt. Ein Exekutivbüro führt die laufenden Geschäfte und bereitet die Sitzungen vor. Zur Umsetzung der spezifischen Projekte werden Arbeitsgruppen zusammengestellt.